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Definition bzw. Erklärung: Zugriffsrechte

[auch: Zugriffsberechtigung]

Bei dem EDV Begriff Zugriffsrechte bzw. Zugriffsberechtigung handelt es sich um Rechte, die einem Anwender bzw. Benutzer in einem Netzwerk, im Internet oder einem ähnlichen Kommunikationssystem durch den Systemverantwortlichen bzw. Systemadministrator eingeräumt werden. Dabei können jedem Anwender bzw. Benutzer individuelle Zugriffsrechte auf bestimmte Dateien , Verzeichnisse oder auch Peripheriegeräte wie Drucker gestattet oder gesperrt werden.
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