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Definition bzw. Erklärung: Touchscreen

[auch: Touch Screen; wörtlich: Kontaktbildschirm, Sensorbildschirm ]

Bei dem EDV Begriff Touchscreen bzw. Touch Screen handelt es sich um ein Eingabegerät mit berührungsempfindlichem Display, Bildschirm oder Monitor. Je nach Anwendungsgebiet und Einsatzbereich unterscheidet man 3 verschiedene Touchscreen-Sensoren. Touchscreens mit Lichtsensoren, Spannungssensoren und Bewegungssensoren. Haupteinsatzgebiet von Touchscreens ist der Einsatz als Bedienungselemente an Orten an denen der Einsatz des Eingabegeräts Mouse bzw. Maus nur schwer möglich ist. Durchgesetzt haben sich Touchscreens bei Mobilgeräten wie PDA, Notebook, Palm, TFT, Controller, Laptop, Organizer, Telefon und Kleincomputer die aus Platzgründen über keine Tastatur verfügen. Weitere Einsatzgebiete sind mobile Stationen und Automaten wie Fahrscheinautomaten und Fotodruck-Stationen. Die Technik von Touchscreens beruht auf ein gitterförmiges Netz aus Drähten die auf Druck reagieren. Durch die elektrischen Impulse die durch den Druck erzeugt werden, wird die Druckstelle berechnet. Der Druck mit einem Zeigestift oder dem Finger auf das Touchscreen gleicht dem Klick mit der Maus. Ein kurzes zweimaliges drücken mit Pen oder Finger erzeugt den sogenannten Doppelklick. Häufig wird auf dem Display eine virtuelle Tatstatur abgebildet mit deren Hilfe man Texte verfassen kann.
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