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Definition bzw. Erklärung: Touchscreen
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[auch: Touch Screen; wörtlich: Kontaktbildschirm, Sensorbildschirm ]
Bei dem EDV Begriff Touchscreen bzw. Touch Screen handelt es sich um ein Eingabegerät mit
berührungsempfindlichem Display, Bildschirm oder Monitor.
Je nach Anwendungsgebiet und Einsatzbereich unterscheidet man 3 verschiedene
Touchscreen-Sensoren. Touchscreens mit Lichtsensoren, Spannungssensoren und Bewegungssensoren.
Haupteinsatzgebiet von Touchscreens ist der Einsatz als Bedienungselemente an Orten an
denen der Einsatz des Eingabegeräts Mouse bzw. Maus nur schwer möglich ist. Durchgesetzt haben sich
Touchscreens bei Mobilgeräten wie PDA, Notebook, Palm, TFT, Controller, Laptop, Organizer,
Telefon und Kleincomputer die aus Platzgründen über keine Tastatur verfügen.
Weitere Einsatzgebiete sind mobile Stationen und Automaten wie Fahrscheinautomaten
und Fotodruck-Stationen. Die Technik von Touchscreens beruht auf ein gitterförmiges
Netz aus Drähten die auf Druck reagieren. Durch die elektrischen Impulse die durch den Druck
erzeugt werden, wird die Druckstelle berechnet. Der Druck mit einem Zeigestift oder dem Finger
auf das Touchscreen gleicht dem Klick mit der Maus. Ein kurzes zweimaliges drücken mit Pen oder
Finger erzeugt den sogenannten Doppelklick. Häufig wird auf dem Display eine virtuelle Tatstatur
abgebildet mit deren Hilfe man Texte verfassen kann.
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