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Definition bzw. Erklärung: Shareware

{die; Kunstwort aus Share und Software; wörtlich: Software, die genutzt und verbreitet werden darf; ähnlich: Freeware, Public Domain]

Bei dem EDV Begriff Shareware handelt es sich um eine Programmgattung, die man für eine bestimmte Zeit testen darf, um sich von deren Nützlichkeit zu überzeugen. Sobald man das Programm auf Dauer nutzen möchte, muss man sich beim Programmautor als Anwender registrieren lassen und an den Autor eine von ihm festgelegte Registrierungsgebühr bzw. Nutzungsgebühr entrichten. Viele Shareprogramme beinhalten nicht die wesentlichen Funktionen und werden erst nach Bezahlung der Registrierungsgebühr oder Nutzungsgebühr zu sogenannten Vollversionen mit kompletten Funktionsumfang. Der Vorteil von Shareware Produkten ist im wesentlichen, das man ein Produkt auf Herz und Nieren testen kann, was gewöhnlich bei kommerzieller Software nicht möglich ist.
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