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Definition bzw. Erklärung: Rechtsbündig
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[Gegenstück: linksbündig]
Bei dem Begriff rechtsbündig handelt es sich um eine Ausrichtung, bei welcher der rechte Rand gerade also bündig verläuft.
Der linke Rand ist bei dieser Ausrichtungsform nicht bündig ausgerichtet, sondern ergibt sich aus den unterschiedlichen
Längen der einzelnen Zeilen. Die rechtsbündige Ausrichtung wird in der Regel nicht für Fließtext verwendet, sondern
für Überschriften, Bildunterschriften oder auch Tabellen.
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