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Definition bzw. Erklärung: Kopierschutz
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Bei dem EDV Begriff Kopierschutz handelt es sich um eine Vorrichtung, die das Kopieren bzw. Duplizieren
eines Programms verhindern soll. Die ersten Kopierschutzverfahren sind schon bald nach der kommerziellen
Vermarktung von Programme entstanden. Dabei wollten die Hersteller nicht hinnehmen das Anwender nicht nur
legale Sicherheitskopien der rechtmäßig erworbenen Software anfertigten, sondern die Programme weiterkopierten
und diese Raubkopien an Bekannte und Verwandte kostenlos verteilten und sogar verkauften.
Es wurden zahlreiche Kopierschutzverfahren entwickelt. Der Großteil dieser Verfahren basiert auf einer
Manipulation der Datenträgerstruktur. Weitere Verfahren sind die Abfragen der Farbtabelle, Abfragen aus dem Handbuch,
der Einsatz von Dongle und Seriennummern.
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