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Definition bzw. Erklärung: Hintergrundprozeß
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Als Hintergrundprozeß bezeichnet man in der EDV ein Programm, in einem System, das Task-Switching bzw. Multitasking unterstützt, mit
dem gerade nicht gearbeitet wird. Bei einem Multitasking-System kann der Hintergrundprozeß ohne Benutzereingabe weiterlaufen,
während der Anwender im Vordergrundprozeß arbeitet. Der Download von Dateien aus dem Internet ist ein typisches Beispiel
für einen Hintergrundprozeß.
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