|
|
Definition bzw. Erklärung: Freeware
|
|
|
|
[die; Kunstwort aus Free und Software; wörtlich:>unentgeltliche Software<;ähnlich: Public Domain, Shareware]
Als Freeware versteht man die Bezeichnung für
Anwendungsprogramme
aus der Public Domain für private Zwecke uneingeschränkt und unentgeltlich
genutzt werden dürfen. Freeware ist jedoch urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht verändert werden. Häufig fordern
Freeware-Autoren eine Registrierungsgebühr von Firmen und Anwendern, welche die Programme für kommerzielle Zwecke nutzen.
Diese Freeware-Programme dienen dem Programmierer oder dem Softwarehaus um deren Bekanntheitsgrad zu steigern,
deshalb wurde auch der Begriff Bannerware für solch Freeware geprägt.
|
|
|
|
|
|
© 2003-2012 Alle Texte, Grafiken sowie das Design sind Urheberrechtlich geschützt und
dürfen nicht ohne Zustimmung von Bullhost Internet Service weiter verwendet werden.
|
|
|
|