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Definition bzw. Erklärung: Freeware

[die; Kunstwort aus Free und Software; wörtlich:>unentgeltliche Software<;ähnlich: Public Domain, Shareware]

Als Freeware versteht man die Bezeichnung für Anwendungsprogramme aus der Public Domain für private Zwecke uneingeschränkt und unentgeltlich genutzt werden dürfen. Freeware ist jedoch urheberrechtlich geschützt und dürfen daher nicht verändert werden. Häufig fordern Freeware-Autoren eine Registrierungsgebühr von Firmen und Anwendern, welche die Programme für kommerzielle Zwecke nutzen. Diese Freeware-Programme dienen dem Programmierer oder dem Softwarehaus um deren Bekanntheitsgrad zu steigern, deshalb wurde auch der Begriff Bannerware für solch Freeware geprägt.
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