|
|
Definition bzw. Erklärung: Expireware
|
|
|
|
[Kunstwort aus Expire (Ablaufen) und Software; ähnlich: Timeware, Trial]
Bei dem EDV Begriff Expireware handelt es sich um Software die nach einer bestimmten
Zeit abläuft und daraufhin kostenpflichtig registriert werden muss um weiterverwendet zu werden.
In einigen Fällen spricht man auch von Expireware wenn eine Software nur eine begrenzte vordefinierte
Anzahl aufgerufen bzw. gestartet werden kann.
In der Regel orientiert sich die Expireware an der
Systemzeit. Es werden Shareware bzw. Demonstrationsprogramme als Expireware vertrieben, die dann
unter der englischen Bezeichnung Trial-Version angeboten werden. Bei dieser Vermarktungsstrategie
erhofft sich der Anbieter, das sich der Kunde während der zeitlich festgelegten Phase für das Produkt
entscheidend und eine Vollversion bzw. Full-Version erwirbt.
|
|
|
|
|
|
© 2003-2012 Alle Texte, Grafiken sowie das Design sind Urheberrechtlich geschützt und
dürfen nicht ohne Zustimmung von Bullhost Internet Service weiter verwendet werden.
|
|
|
|