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Definition bzw. Erklärung: DIN
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[Abkürzung für Deutsches Institut für Normung e.V. und Deutsche Industrie-Norm; ähnlich: AFNOR, SNV, ISO, CEN, Cenelec, ÖN]
Bei der EDV Abkürzung DIN handelt es sich um eine zentrale national und international
anerkannte deutsche Normungsorganisation, die Mitglied in internationalen Normungsgremien wie
der ISO ist. Das DIN ist ein gemeinnütziger eingetragener technisch-wissenschaftlicher Verein
mit Sitz in Berlin und keine staatliche Einrichtung.
Die wesentlichen
Aufgaben sind, das Aufstellen von Normen, internationale Normen anzuerkennen bzw. aufzunehmen und
diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Überprüfung existierender Normen auf
ihre Aktualität (Alle 5 Jahre) und das zurückzuziehen veralteter Normen, gehört ebenso zum Aufgabengebiet des deutschen Institut für Normung.
Zu den wesentlichsten EDV-DIN-Normen gehören
DIN 66001 (Programmablaufplan/Datenflußplan, Informationsverarbeitung; Sinnbilder und ihre Anwendung),
DIN 66261 (Struktogramm, Informationsverarbeitung; Sinnbilder für Struktogramme nach Nassi-Shneiderman)
und DIN 44300 (BCD, Daten, Hardware, Software, Speicher).
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