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Definition bzw. Erklärung: Datenabgleich
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[auch: Daten-Synchronisation; ähnlich: Replikation]
Bei dem EDV Begriff Datenabgleich handelt es sich um die Aktualisierung bzw. Synchronisation
eines Datenbestands unter Berücksichtung bereits existierender Datenbestände.
Existiert zum Beispiel ein Verzeichnis oder eine Datenbank auf mehreren
Computern und werden zum Beispiel neue Dateien oder neue Datensätze angelegt, oder bestehende Dateien bzw.
Datensätze verändert, so existiert auf den anderen Computern keine aktuelle Version des Datenbestands bzw. Datenbank.
Um den Datenbestand zu aktualisieren und damit einen Datenabgleich durchzuführen, bietet sich an, den
gesamten Datenbestand bzw. die gesamte Datenbank auf die jeweiligen Rechner zu kopieren.
Da jedoch auch auf den anderen Rechnern
an den Datenbeständen, sowie Datenbanken gearbeitet worden sein kann, sowie neue Datensätze bzw. Dateien
angelegt worden sein können, gehen durch das kopieren diese neu hinzugefügten Daten verloren. In
solchen Fällen müssen die Versionen der Datenbestände verglichen und jeweils auf den neuesten
Stand gebracht werden.
Dies kann manuell geschehen, was jedoch sehr mühsam und zeitaufwendig ist, oder über eine
im Programm integrierte Funktion zum automatischen Datenabgleich (Replikation), wie sie
in gängigen Datenbankprogrammen zu finden ist.
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