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Definition bzw. Erklärung: Dateiverwaltungsprogramm

[auch: Dateimanager, Datei-Manager; ähnlich: Commander-Programme]

Bei dem EDV Begriff Dateiverwaltungsprogramm handelt es sich um ein Anwendungsprogramm zur Verwaltung und Manipulation von Dateien, Verzeichnissen und Laufwerken. Die wesentliche Aufgabe von Dateiverwaltungsprogrammen besteht in der Verwaltung, sowie Auswertung von Datenbeständen. Zu diesen Verwaltungsaufgaben und Auswertungsaufgaben gehören das erzeugen, löschen, umbenennen, verschieben, ausschneiden, kopieren, suchen von Dateien, sowie Änderungen der Verzeichnisstrukturen bzw. Ordnerstrukturen und das Setzen von Zugriffsrechten und Dateiattributen.


[auch: Dokumentenmanagementsystem]

Im Datenbank-Management-System-Bereich (Abkürzung: DMS) versteht man unter der EDV Bezeichnung Dateiverwaltungsprogramm ein Anwendungsprogramm das zur Verwaltung von strukturierten Daten wie Dokumenten und Dateien einer Datenbank dient. Dateiverwaltungsprogramme erleichtern die Verwaltung von strukturierten Daten einer Datenbank einer Dateiverwaltung wesentlich, da sich einzelne Daten eines Datenbestands schneller auffinden, ablegen und katalogisieren lassen.

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