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Definition bzw. Erklärung: BZT

[Abkürzung für Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation]

Bei der EDV Abkürzung BZT handelt es sich um eine ehemalige Behörde, die dem Bundespostministerium unterstellt war und ihren Sitz in Saarbrücken hatte. Die BZT vergab Zulassungen für die am Telefonnetz betriebenen Einrichtungen sowie andere Telekommunikationsgeräte wie Modem oder FAX. Jeder Hersteller musste seine Geräte vom BZT überprüfen lassen, bevor sie an das deutsche Telefonnetz angeschlossen werden durften. Seit Februar 1998 übernimmt die private Regulierungsbehörde CETECOM GmbH alle BZT-Zulassungen und Telekommunitionszulassungen.
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