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Definition bzw. Erklärung: Bundesdatenschutzgesetz

[Abkürzung: BDSG]

Unter der EDV Bezeichnung Bundesdatenschutzgesetz versteht man das am 1.1.1978 in Kraft getretene Gesetz, das Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz) enthält. Laut Bundesdatenschutzgesetz hat jeder das Recht auf Einsichtnahme der zur eigenen Person gespeicherten Daten, sowie das Recht fehlerhaft gespeicherte Daten zu korrigieren oder unrichtige bzw. Daten deren Richtigkeit ungeklärt ist, zu löschen. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden besteht der Anspruch auf Schadensersatz.
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