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Definition bzw. Erklärung: Bundesdatenschutzgesetz
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[Abkürzung: BDSG]
Unter der EDV Bezeichnung Bundesdatenschutzgesetz versteht man das am 1.1.1978 in Kraft
getretene Gesetz, das Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz) enthält. Laut
Bundesdatenschutzgesetz hat jeder das Recht auf Einsichtnahme der zur eigenen Person
gespeicherten Daten, sowie das Recht fehlerhaft gespeicherte Daten zu korrigieren oder
unrichtige bzw. Daten deren Richtigkeit ungeklärt ist, zu löschen. Sollten diese Forderungen nicht
erfüllt werden besteht der Anspruch auf Schadensersatz.
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