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Definition bzw. Erklärung: Ausführbares Programm

Als ausführbares Programm bezeichnet man ein Programm, das vom Anwender aus dem Betriebssystem durch Eingabe des Dateinamens gestartet werden kann. Bei grafischen Benutzeroberfläche erfolgt das starten durch einen Klick bzw. einen Doppelklick auf ein Symbol. Bei den Betriebssystemen DOS, OS/2 und Windows sind die ausführbaren Programme daran zu erkennen das sie die Dateinamenserweiterung .COM und .EXE besitzen. Nach der Eingabe des Dateinames und dem bestätigen durch Enter bzw. Return bei einer textorientierten Benutzeroberfläche, oder durch einen Doppelklick bei einer grafischen Benutzeroberfläche, wird das ausführbare Programm in den Arbeitsspeicher geladen und kann darauf hin vom Anwender genutzt werden.

Ausführbare Programme werden im allgemeinen durch Übersetzung eines Quellcodes mit einem Compiler oder Assembler in die Maschinensprache umgesetzt. Wenn es sich um ein Programm handelt das für einen Interpreter entwickelt wurde, gibt es keinen Unterschied zwischen einem ausführbaren Programm und dem Quellcode. Derartige Quellcodes lassen sich ohne Compilieren / Kompilieren oder Assemblieren direkt aus dem Interpreter starten.
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