|
|
Definition bzw. Erklärung: Aufwärtskompatibel
|
|
|
|
|
Bei dem EDV Begriff Aufwärtskompatibel handelt es sich um eine Eigenschaft von
Hardware oder Software, die besagt, dass Computer, Peripheriegeräte, Hardwarekomponenten,
Anwendungsprogramme, Software und Hardware-Software-Komponenten zusammen kompatibel bzw. verträglich sind. Dabei
spezifiziert die Aufwärtskompatibilität, das Hardware und Software einer älteren
Version von einer neueren Version verwendet werden kann. Aufwärtskompatibel wird vom Begriff
kompatibel abgeleitet. Wenn die Aufwärtskompatibilität einer Software nicht gegeben ist,
so ist die Installation einer neuen Programmversion zwingend erforderlich.
|
|
|
|
|
|
© 2003-2010 Alle Texte, Grafiken sowie das Design sind Urheberrechtlich geschützt und
dürfen nicht ohne Zustimmung von Bullhost Internet Service weiter verwendet werden.
|
|
|
|