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Definition bzw. Erklärung: Aufwärtskompatibel

Bei dem EDV Begriff Aufwärtskompatibel handelt es sich um eine Eigenschaft von Hardware oder Software, die besagt, dass Computer, Peripheriegeräte, Hardwarekomponenten, Anwendungsprogramme, Software und Hardware-Software-Komponenten zusammen kompatibel bzw. verträglich sind. Dabei spezifiziert die Aufwärtskompatibilität, das Hardware und Software einer älteren Version von einer neueren Version verwendet werden kann. Aufwärtskompatibel wird vom Begriff kompatibel abgeleitet. Wenn die Aufwärtskompatibilität einer Software nicht gegeben ist, so ist die Installation einer neuen Programmversion zwingend erforderlich.
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